Habilitationskommissionen:

Eine Habilitationskommission wird dann eingerichtet, wenn ein*e Lehrende*r habilitieren, das heißt die Lehrbefugnis erhalten will. Das Ziel besteht dabei festzustellen, ob die Person hervorragende wissenschaftliche sowie didaktische Qualifikationen erworben hat, um in einem Fach als Wissenschaftler*in und Lehrende aktiv zu sein, die eigenen Forschungsergebnisse zu lehren und zu vermitteln sowie auch Abschlussarbeiten (z.B. Masterarbeiten) betreuen zu können.

Damit die didaktischen Qualifikationen nicht zu kurz kommen, ist in der Regel ein*e Studierende Mitglied der Habilitationskommission. Dieses Mitglied prüft im Rahmen eines Gutachtens ob die didaktischen Qualifikationen vorliegen oder nicht, also etwa wie Studierende die Lehrveranstaltungen, die Lehre und den Umgang mit Studierenden bewerten, wie Evaluierungen ausgefallen sind, wie viel und welche Lehrerfahrung besteht und ob Aus- und Weiterbildungen für den Erwerb von didaktischen Qualifikationen erworben wurden.

Die weiteren Mitglieder sind in der Regel:

  • 4 Universitätsprofessoren*innen
  • 2- Universitätsdozent*innen/ Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb
  • Ein*e fakultätsfremde*r Senatsberichterstatter*in ohne Stimmrecht
  • Ein beratendes Mitglied des Arbeitskreises der Gleichbehandlungsfragen
Was macht die Habilitationskommission?

  •       Einholen von jeweils zwei Gutachten zu den didaktischen Qualifikationen und zu den wissenschaftlichen Qualifikationen
  •       Diskussion der Gutachten
  •       Abhaltung eines öffentlichen Habilitationskolloqiums, in dem die*der Habilitierende die eigene Habilitationsschrift der Öffentlichkeit präsentiert
  •       Beschlussfassung, ob ob Lehrbefugnis erteilt wird

 LUKSe mit Habilitationskommissionserfahrung:

Manuel Gruber

Leonhard Hecht

Aleyna Acikyol

René Thaler

 Weitere Gremien:

 Weitere Vertretungen: