Berufungskommissionen:

Eine Berufungskommission wird dann an der Uni gebildet, wenn eine Universitätsprofessur neu besetzt werden soll. Das Ziel der Kommission ist es, der Rektorin/dem Rektor einen Vorschlag zur Besetzung vorzulegen.

In dieser Kommission ist jeweils in der Regel ein*e Studierende*r Mitglied und diese*r kann mitentscheiden, wer in diesen Vorschlag aufgenommen wird. Damit haben die Studierenden direktes Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, wer als neue*r Universitätsprofessor*in in Frage kommt und uns Studierende in den diversen Lehrveranstaltungen unterrichten und unsere Abschlussarbeiten betreuen darf.

In der Regel setzt sich eine Berufungskommission aus folgenden weiteren Mitgliedern zusammen:

  •       vier Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren
  •       zwei Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Universitätspersonals,
  •       je ein Mitglied mit beratender Stimme können von den Betriebsräten und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen entsandt werden
  •       eine Senatsberichterstatterin bzw. ein Senatsberichterstatter: dieser/diesem obliegt es, die Kommissionsarbeit zu beobachten und kritisch zu beurteilen und darüber dem Senat und dem Rektorat zu berichten.

 

Was macht die Berufungskommission?

  •       Erstellung des Ausschreibungstextes zur Besetzung der Professur
  •       Festlegung von (ggf. gewichteten) Qualifikationskriterien, auf deren Basis die Entscheidungen im gesamten Verfahren getroffen werden
  •       Auswahl der Bewerber*innen zur Erstellung von Gutachten zu diesen durch externe Gutachter*innen.
  •       Auswahl der Bewerber*innen für die Hearings
  •       Abhaltung eines öffentlichen Hearings
  • Diskussion und Beschluss eines Besetzungsvorschlags (Dreiervorschlag)  zur Besetzung der Professur und Übermittlung dieses Vorschlags an den Rektor.

 LUKSe mit Berufungskommissionserfahrung:

Manuel Gruber

Leonhard Hecht

René Thaler

 Weitere Gremien:

 Weitere Vertretungen: